Die Vorteile überwiegen

Veröffentlicht am 30.06.25

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Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Erweiterung des Neugeborenenscreenings (U2) gefasst. Künftig wird das entnommene Fersenblut zusätzlich auf einen möglichen Vitamin-B12-Mangel untersucht. Liegt dieser vor, können Entwicklungsstörungen und Blutarmut die Folge sein. Außerdem in das Screening aufgenommen wurden Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie, alles seltene Stoffwechselerkrankungen. Homocystinurie kann unter anderem zu Sehstörungen und Krampfanfällen führen. Die wird mit der lebenslangen Gabe von Vitaminen behandelt. Propionazidämie und Methylmalonazidurie führen unbehandelt zu Herzerkrankungen und Niereninsuffizienz. Neugeborene sind meist symptomfrei, daher verspricht sich der G-BA von der Aufnahme ins Screening, dass im Falle des Falles Therapien möglichst früh begonnen werden. Um den Laboren Zeit für die Umrüstung zu geben, treten die neuen Regelungen ab Mai 2026 in Kraft.

Zum Beschluss: Kinder-Richtlinie – Früherkennung eines Vitamin B12-Mangels und weiterer Zielerkrankungen