Arnzeigabe sicher gestalten
veröffentlicht am 03.09.26

© Dmitry-Naumov/shutterstock
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Gabe eines Arzneimittels zur Prophylaxe von Rachitis und Karies kam es zu einem Todesfall bei einem Säugling. Der Verdacht lautet auf Ersticken an einem Fremdkörper, möglicherweise einer nicht aufgelösten Tablette. Daher gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Hinweise heraus zur sicheren Anwendung von Tabletten, die Vitamin D3 enthalten, auch in Kombination mit Fluorid. Demnach dürfen diese nicht an Säuglinge und Kleinkinder verabreicht werden, wenn sie nicht vollständig aufgelöst sind. Die Tabletten sind nur in geeigneten Flüssigkeiten aufzulösen. Welche das sind, ist der Produktinformation zu entnehmen. Die Produktinformation wiederum sollte nur hinreichend geprüfte Flüssigkeiten aufführen. Verwendet man andere Flüssigkeiten, kann dies den Zerfallsprozess beeinträchtigen oder verzögern. Ob die Tablette vollständig aufgelöst ist, sollte vor jeder Anwendung geprüft werden.
Weitere Informationen unter: BfArM – Risikoinformationen