Laut Abschlussbericht: Vorteile überwiegen

Veröffentlicht am 07.06.24

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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, zu untersuchen, ob die Früherkennung eines Mangels am Vitamin B12 in das Erweiterte Neugeborenenscreening aufgenommen werden sollte. Vor Kurzem legte das IQWiG seinen Abschlussbericht vor. Die zum Thema untersuchten Studien wiesen erhebliche Mängel auf, wobei entweder die einbezogene Teilnehmerinnen*zahl zu klein war oder zu viele verzerrende Faktoren reinspielten. Nichtsdestotrotz kommt das IQWiG zu dem Schluss, dass die Vorteile bei einem Screening auf einen Vitamin-B12-Mangeln überwiegen. Die Folgen einer Nicht-Behandlung können schwerwiegend sein, die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder ist beeinträchtigt, Hirnschäden können auftreten. Diese Schäden können verhindert werden mit der frühzeitigen Gabe von Vitamin B12, welche für das Neugeborene ungefährlich ist. Die Nutzen-Schaden-Abwägung führt daher zu einer Empfehlung der Aufnahme in das Neugeborenenscreening.

Quelle: www.iqwig.de/projekte/s22-02.html